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Verpressen von Abfällen in AWB

Der Güteausschuss der GGAWB e.V. hat folgende Festlegung getroffen:
„Fahrbare 2-rädrige und 4-rädrige Abfall- und Wertstoffbehälter (AWB) bis 1700l aus Kunststoff und Metall werden entwickelt, produziert und zertifiziert entsprechend der europäischen Norm EN 840 und der RAL-Güterichtlinie RAL-GZ 951/1 bzw. RAL-GZ 951/2.

Die in diesen Vorgaben definierten Anforderungen an den Behälter sind derart zusammengestellt, dass der bestimmungsgemäße Gebrauch der AWB garantiert wird. Ein Verpressen von Füllgut in den AWB ist hiernach kein bestimmungsgemäßer Gebrauch. Ein in den Innenraum der AWB eingeleiteter, hoher Druck, der evtl. auf harte Gegenstände wirkt und somit die Behälterwände deformieren bwz. durchstoßen kann, wird durch keine Prüfungsvorgaben nachgestellt.
Aus diesem Grund empfiehlt die GGAWB ihren Mitgliedsunternehmen, für den Einsatz ihrer AWB in entsprechenden Müllpressen keine Gewähr zu übernehmen."