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Stahlbehälter RAL-GZ 951/2

Güte- und Prüfbestimmungen für fahrbare Abfall- und Wertstoffbehälter aus Metall

 

1. Geltungsbereich

 

2. Gütebestimmungen

 

2.1 Allgemeines
2.2 Anforderungen an AWB
2.2.1 Werkstoff
2.2.2 Aussehen und Verarbeitung
2.2.3 Maße
2.2.4 Volumen
2.2.5 Nutzmasse
2.2.6 Masse des kompletten AWB
2.2.7 Kippfähigkeit
2.2.8 Bordsteinfahren - Fallversuch
2.2.9 Bordsteinfahren – Rollversuch, nur 4-Rad-AWB
2.2.10 Wandaufprallversuch
2.2.11 Standsicherheit
2.2.12 Zugversuch
2.3 Anforderungen an AWB-Komponenten
2.3.1 Griff-/Hebeversuch
2.3.2 Radprüfung
2.3.3 Bremsenprüfung nur 4-Rad-AWB
2.3.4 Deckelprüfung

 

3. Prüfbestimmungen

3.1 Prüftemperatur
3.2 Prüfmasse
3.3 Werkstoff
3.3.1 Prüfung an Stahl-Werkstoffen
3.4 Prüfungen am AWB
3.4.1 Aussehen und Verarbeitung
3.4.2 Maße
3.4.3 Volumen
3.4.4 Masse
3.4.5 Kippfähigkeit
3.4.6 Bordsteinfahren - Fallversuch
3.4.7 Bordsteinfahren – Rollversuch, nur 4-Rad-AWB
3.4.8 Wandaufprallversuch, nur 4-Rad-AWB
3.4.9 Standsicherheit
3.4.10 Zugversuch
3.5 Prüfungen an AWB-Komponenten
3.5.1 Griff-/Hebeversuch, nur 4-Rad-AWB
3.5.2 Radprüfung
3.5.3 Bremsenprüfung nur 4-Rad-AWB
3.5.4 Deckelprüfung

 

4. Überwachung


4.1 Übersicht
4.2 Erstprüfung
4.2.1 Allgemeines
4.2.2 Inhalt und Umfang der Erstprüfung
4.3 Eigenüberwachung
4.4 Fremdüberwachung
4.4.1 Allgemeines
4.4.2 Inhalt und Umfang der Fremdüberwachung
4.5 Wiederholungsprüfung

 

5. Kennzeichnung

 

6. Änderungen

 

Anlage 1:
Zu den Güte- und Prüfbestimmungen

 

Durchführungsbestimmungen für die Verleihung und Führung des Gütezeichens „Abfall- und Wertstoffbehälter“ mit der jeweiligen werkstoffspezifischen Inschrift
1. Gütegrundlage
2. Verleihung
3. Benutzung
4. Überwachung
5. Ahndung von Verstößen
6. Beschwerde
7. Wiederverleihung
8. Änderungen

 

Muster 1 Verpflichtungsschein
Muster 2 Verleihungsurkunde

 

Der GA-K (Güteausschuss Kunststoff) erarbeitet bei Bedarf Erweiterungen der Güte- und Prüfbestimmungen, die bis zum Update der RAL-GZ 951/1 als zusätzlich zur Erteilung des GZ erforderliche Verfahrensanweisungen definiert werden.

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