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Kunden und Mitgliederservice

Wie kann ich mich auf vertragliche Auswirkungen bei einer weiteren Infektionswelle vorbereiten?

Die GGAWB rät eine sogenannte Pandemieklausel in die Verträge mit aufzunehmen, um im Falle einer weiteren Coronawelle im Vorfeld die Lastenverteilung bei Engpässen oder Lieferzeitverzögerungen mit dem Kunden geklärt zu haben, da ggf. der Passus der „Höheren Gewalt“ nicht oder nur teilweise greifen könnte.

Anbei finden Sie diesbezüglich eine Vorlage einer Pandemieklausel. | Download |

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt und ggf. kunden- bzw. auftragsspezifische Anpassungen bei einer Verwendung erforderlich sind.

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Disclaimer: Die hier dargestellte und beispielhaft formulierte COVID-Klausel für künftige Vertragsbeziehungen stellt lediglich eine unverbindliche Empfehlung dar und begründet weder einen Beratungsvertrag mit rechtsverbindlichen Rechten und Pflichten noch ersetzt sie die qualifizierte Rechtsberatung vor Verwendung im konkreten Einzelfall. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Klausel und aus der Verwendung der Klausel etwa entstehende Schäden können wir daher keinerlei Haftung übernehmen.